Allgemeine Geschäftsbedingungen


Weilburger Bier-Insel der Getränke Helbig GmbH

Stand: 01.02.2009

 

§ 1 Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden für alle Mietverträge über "Weilburger Bier-Inseln" mit der Getränke Helbig GmbH, Ahäuser Weg 8-10, 35781 Weilburg Anwendung.

 

§ 2 Leistungsbeschreibung
Der Mieter erwirbt für die Dauer der Miete das Recht, die "Weilburger Bier-Insel" zum Befahren von Gewässern in dem in dem jeweiligen Mietvertrag bezeichneten und in einer Einweisung durch den Vermieter genannten Bereich zu nutzen. Der Vermieter ist in vollem Umfang des oder der Mieter gebuchten Arrangements verpflichtet, Bewirtungsleistungen zu erbringen. Der Vermieter ist berechtigt, die Bewirtungsleistungen durch Dritte nach seiner Wahl erbringen zu lassen.

 

Ein Verbringen der "Weilburger Bier-Insel" an einen anderen Ort oder in ein anderes Gewässer ist nicht gestattet. Eine Untervermietung ist nicht zulässig. Änderungen an der "Weilburger Bier-Insel", insbesondere durch Verdeckung der angebrachten Werbung, sind nicht zulässig.

 

§ 3 Nebenpflichten
Die Bedienung der "Weilburger Bier-Insel" hat nach den Vorschriften des Benutzerhandbuchs zu erfolgen, das sich auf jeder "Weilburger Bier-Insel" befindet, sowie nach den Einweisungen durch den Vermieter.
Es sind unbedingt die Grenzen der erlaubten Zuladung (1.000 kg oder zehn Personen + Notsitz) einzuhalten.

 

Der Grill darf ausschließlich mit den vorgeschriebenen und zur Verfügung gestellten Brennstoffen betrieben werden.

 

Der Verzehr von mitgebrachten Getränken ist nicht zulässig. Speisen dürfen nur im Rahmen der gebuchten Pakete/Arrangements verzehrt werden.
Bei aufkommendem schlechtem Wetter mit zu erwartenden Windstärken von 4 (20-28 km/h) oder mehr hat der Mieter unverzüglich den Schirm der "Weilburger Bier-Insel" zu schließen und zum Anlegesteg des Verleihers zurückzukehren.
Sollten die Antriebsakkus ausfallen oder entleert sein, ist mit dem Notakku unter dem Fahrersitzunverzüglich an den Liegeplatz zurückzufahren. Erreicht auch der Notakku sein Kapazitätsende vor Erreichen des Liegeplatzes, ist mit den Paddeln zurück zu rudern und vorher die Nummer des Vermieters (Tel. 0160-1817887) anzurufen.

 

Nichtschwimmer oder ungeübte Schwimmer haben eine Schwimmweste zu tragen. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch den Nichtgebrauch einer Schwimmweste entstehen.

 

Der Kapitän, also derjenige, der die "Weilburger Bier-Insel" steuert, hat darauf zu achten, dass er in der Lage ist, die "Weilburger Bier-Insel" zu führen. Insbesondere hat er den Genuss von Alkohol oder anderen Drogen zu unterlassen. Das Steuern der "Weilburger Bier-Insel" unter Einfluss von Alkohol oder anderen Drogen ist nicht gestattet.

 

Schiffen der kommerziellen Schifffahrt und des Weilburger Rudervereins ist immer Vorfahrt zu gewähren.

 

Der Mieter und seine Passagiere haben die Natur schonend zu behandeln. Der Vermieter verweist auf die in § 11 genannten Regeln des Bundesverkehrsministeriums. Toiletten stehen zur Benutzung am Liegeplatz zur Verfügung.

 

Abfälle dürfen auf keinen Fall in das Wasser oder sonst in die freie Natur entsorgt werden. Zur Entsorgung von Abfällen steht auf der "Weilburger Bier-Insel" ein gesonderter Behälter zur Verfügung, im Übrigen stehen Abfallbehälter an der Vermietstation zur Verfügung.

 

§ 4 Rücktritt, Annahmeverzug, Verzug des Vermieters
Der Mieter kann bis zu einer Woche vor dem Tag des vereinbarten Mietbeginns ohne weitere Kosten von der Reservierung zurücktreten. Danach und bis zu zwei Tage vor dem Tag des vereinbarten Mietbeginns kann der Mieter von dem Vertrag zurücktreten, hat jedoch die Hälfte der vereinbarten Mietgebühr an den Vermieter zu zahlen. Bei einem Rücktritt später als zwei Tage vor dem Tag des vereinbarten Mietbeginns hat der Mieter dem Vermieter den vollen Mietpreis sowie das Entgelt für ein eventuell gebuchtes Arrangement zu zahlen. Entscheidend ist das Datum des Zugangs beim Vermieter.

 

Die Rücktrittserklärung hat schriftlich zu erfolgen und ist an den Vermieter zu richten.  Ein eventuelles Widerrufsrecht nach § 312a BGB oder aus anderen Vorschriften bleibt hiervon unberührt.

 

Übernimmt der Mieter die reservierte "Weilburger Bier-Insel" nicht innerhalb einer halben Stunde nach dem vereinbarten Mietbeginn, ohne dem Vermieter telefonisch oder auf eine andere geeignete Weise seine Verspätung mitzuteilen, ist der Vermieter berechtigt, die "Weilburger Bier-Insel" weiterzuvermieten. Eine Rückerstattung der Miete ist in diesem Fall nicht möglich, jedoch eine Reservierung zu einem späteren Zeitpunkt bis zu einem Jahr unter Anrechnung bereits gezahlter Miete vorbehaltlich der Verfügbarkeit.
Verhindert schlechtes Wetter (z. B. Hochwasser, Gewitter, starker Wind oder Regen) zum Zeitpunkt des vereinbarten Mietbeginns, dass die "Weilburger Bier-Insel" den Liegeplatz verlässt, sind Rücktritt des Mieters und Rückerstattung der Miete ausgeschlossen. Jedoch kann der Mieter die "Weilburger Bier-Insel" für einen späteren Zeitpunkt bis zu einem Jahr nach dem vereinbarten Mietbeginn unter Anrechnung bereits gezahlter Miete vorbehaltlich Verfügbarkeit reservieren.

 

Erhält der Vermieter die "Weilburger Bier-Insel" von einem Vormieter verspätet zurück, ist er berechtigt, einen anderen als den Mietgegenstand zur Benutzung zur Verfügung zu stellen, jedoch nur aus derselben Gattung.
Das Recht des Mieters zum Rücktritt vom Vertrag ist für solche Pflichtverletzungen ausgeschlossen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat.

 

§ 5 Rückgabe, Verzug des Mieters
Am Ende der Mietzeit ist die "Weilburger Bier-Insel" wieder an den Liegeplatz zurückzubringen. Der Mieter ist berechtigt, die "Weilburger Bier-Insel" vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit an den Vermieter zurückzugeben. Eine Erstattung des – auch anteiligen – Mietpreises findet nicht statt. Alle Kosten, die dadurch entstehen, dass der Mieter die "Weilburger-Bier-Insel" an einem anderen Ort hinterlässt, gehen zu Lasten des Mieters.

 

Übergibt der Mieter die "Weilburger Bier-Insel" nicht zum vereinbarten Mietende an den Vermieter, wird pro angefangene weitere zehn Minuten der reguläre Mietpreis zuzüglich eines pauschalen Schadensersatz in Höhe von 10% des regulären Mietpreises fällig. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt vorbehalten, dem Mieter bleibt das Recht vorbehalten, einen niedrigeren Schaden nachzuweisen. Der Mieter, der den Mietgegenstand nicht rechtzeitig zurückgibt, kommt automatisch am Ende der vereinbarten Mietzeit in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Der Vermieter widerspricht einer Verlängerung des Mietverhältnisses über das Ende des Tages hinaus, an dem das Ende des Mietverhältnisses vereinbart war.
Die Rückgabe der "Weilburger Bier-Insel" hat frei von jeglichen Abfällen zu erfolgen; dies gilt nicht für Abfälle in dem dafür vorgesehenen Behälter. Bei übermäßiger Verschmutzung hat der Mieter die Kosten für eine Reinigung zu tragen, die pauschal € 50,00 beträgt.

 

§ 6 Haftung des Mieters
Der Mieter hat bei Übernahme der "Weilburger Bier-Insel" diese auf etwaige Schäden zu untersuchen und diese unverzüglich anzuzeigen. Mit dem Ablegen von der Anlegestelle erkennt der Mieter die "Weilburger Bier-Insel" als vertragsgemäß und einwandfrei an.

 

Der Mieter haftet für alle Schäden an der "Weilburger Bier-Insel", es sei denn er hat diese nicht zu vertreten. Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Gehilfen oder Passagiere. Der Mieter haftet dem Vermieter insbesondere für Schäden, die aus einer Fehlbedienung der "Weilburger Bier-Insel" oder der Nichtbeachtung schifffahrtsrechtlicher Vorschriften oder von der Anweisung der Wasser- und Schifffahrtspolizei oder anderen Behörden herrühren.

 

§ 7 Haftung des Vermieters
Stellt der Mieter einen Mangel fest, der den Gebrauch der "Weilburger Bier-Insel" mehr als nur unerheblich beeinträchtigt, steht dem Vermieter das Recht zu, dem Mieter einen anderen als den gemieteten  Gegenstand aus derselben Gattung für die Zeit der Miete zur Verfügung zu stellen.

 

Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet der Vermieter nur, wenn sie auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Vermieters oder seines Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreters beruhen.

 

Für andere Schäden haftet der Vermieter nicht. Der Vermieter haftet insbesondere nicht für Schäden, die aus einer Nichtbeachtung des Benutzerhandbuchs oder einer Fehlbedienung der "Weilburger Bier-Insel" durch den Mieter, durch den ordnungswidrigen Betrieb des Grills, durch mitgebrachte Speisen und Getränke, sowie durch mitgebrachte Tiere entstehen. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt entstehen, sowie für Schäden Dritter.

 

§ 8 Fristlose Kündigung
Verletzt eine Partei ihre sich aus diesem Vertrag ergebenden Pflichten in grober Weise, hat die jeweils andere Partei das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung fristlos zu kündigen.

 

Eine grobe Pflichtverletzung des Mieters ist insbesondere das Befahren von Natur- oder Vogelschutzgebieten, das Verlassen der in § 2 genannten Bereiche, das Befahren von Schleusen, das Verschmutzen von Gewässern oder Uferbereichen, die Untervermietung von Wasser Fahrzeugen, das Verbringen derselben in andere Gewässer und das Steuern des Wasserfahrzeugs ohne hierzu, z. B. durch Einfluss von übermäßigem Genuss von Alkohol oder sonstigen Drogen in der Lage zu sein.

 

Im Fall der fristlosen Kündigung seitens des Vermieters kann der Mieter eine Rückzahlung bereits geleisteter Miete nicht verlangen, eine etwa noch nicht gezahlte Miete bleibt in voller Höhe fällig.

 

§ 9 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen. An die Stelle einer etwa unwirksamen Bestimmung tritt eine ihrem Inhalt entsprechende wirksame Bestimmung, die dem mutmaßlichen Willen der Parteien entspricht.

 

§ 10 Geltung weiterer Vorschriften
Bestandteile dieser AGB sind das Benutzerhandbuch, das sich auf jeder "Weilburger Bier-Insel" befindet und das Bundeswasserstraßengesetz in der jeweils geltenden Fassung.

 

§ 11 Gerichtsstand, Erfüllungsort, Rechtswahl
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Weilburg an der Lahn.

 

§ 12 Goldene Regeln für das Verhalten von Wassersportlern in der Natur
Der Mieter soll sich an die folgenden vom Bundesministerium für Verkehr aufgestellten Regeln für das Verhalten von Wassersportlern in der Natur halten (Auszug):

 

Halten Sie einen ausreichenden Mindestabstand zu Röhrichtbeständen, Schilfgürteln und anderen unübersichtlich bewachsenen Uferpartien sowie Ufergehölzen. Halten Sie einen ausreichenden Mindestabstand zu Vogelansammlungen auf dem Wasser – wenn möglich mehr als 100 m.
Befolgen Sie in den Naturschutzgebieten unbedingt die geltenden Vorschriften. Häufig ist Wassersport in Naturschutzgebieten ganzjährig, mindestens zeitweise, völlig untersagt oder nur unter ganz bestimmten Bedingungen möglich. –Beachten Sie die Befahrungsregelungen –
Nehmen Sie in „Feuchtgebieten internationaler Bedeutung“ bei der Ausübung des Wassersports besondere Rücksicht. Diese Gebiete dienen als Lebensstätte seltener Tier- und Pflanzenarten und sind daher besonders schutzbedürftig.
Benutzen Sie beim Landen die dafür vorgesehenen Plätze oder solche Stellen, an denen sichtbar kein Schaden angerichtet werden kann.
Nähern Sie sich vom Land her nicht Schilfgürteln oder der sonstigen Ufervegetation, um nicht in den Lebensraum von Vögeln, Fischen, Kleintieren und Pflanzen einzudringen, um diese zu gefährden.
Beobachten und fotografieren Sie Tiere möglichst nur aus der Ferne.
Helfen Sie, das Wasser sauber zu halten – Abfälle gehören nicht ins Wasser.

 

§ 13 Schlussbestimmungen
Für den Vertrag gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihrer Geltung nicht ausdrücklich widersprechen.
 

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Weilburger Schloss Stuben
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     Brauerei August Helbig KG

     Ahäuser Weg 8-10

     35781 Weilburg

 

     Tel.: +49 (0)6471 39081 

     Fax: +49 (0)6471 1599